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Entlassung / Kündigung

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Missbrauchstatbestände (OR 336)

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

  • Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft (zB Nationalität, Rasse, Religion, Familienstand, Homosexualität, Alter usf.)
  • Kündigung wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte (zB politische, konfessionelle oder gewerkschaftliche Interessen)
  • Kündigung zur Vereitelung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen (zB zur Vereitelung kurz bevorstehender Sondervergütungen wie Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke oder Abgangsentschädigungen)
  • Rachekündigung (OR 336 Abs. 1 lit. d und GlG 10)
  • Kündigung wegen Militärdienstes oder einer anderen nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht (OR 336 Abs. 1 lit. e)
  • Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit (OR 336 Abs. 2 lit. a)
  • Kündigung wegen der Amtsführung als gewählter Arbeitnehmervertreter (OR 336 Abs. 2 lit. b)
  • Kündigung aus zwei oder mehreren Gründen, von denen einer missbräuchlich ist.

Nach Lehre und Rechtsprechung ist diese Aufzählung nicht abschliessend und lässt auch die Anrufung des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots von ZGB 2 zu.

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