- Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft (zB Nationalität, Rasse, Religion, Familienstand, Homosexualität, Alter usf.)
- Kündigung wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte (zB politische, konfessionelle oder gewerkschaftliche Interessen)
- Kündigung zur Vereitelung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen (zB zur Vereitelung kurz bevorstehender Sondervergütungen wie Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke oder Abgangsentschädigungen)
- Rachekündigung (OR 336 Abs. 1 lit. d und GlG 10)
- Kündigung wegen Militärdienstes oder einer anderen nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht (OR 336 Abs. 1 lit. e)
- Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit (OR 336 Abs. 2 lit. a)
- Kündigung wegen der Amtsführung als gewählter Arbeitnehmervertreter (OR 336 Abs. 2 lit. b)
- Kündigung aus zwei oder mehreren Gründen, von denen einer missbräuchlich ist.
Nach Lehre und Rechtsprechung ist diese Aufzählung nicht abschliessend und lässt auch die Anrufung des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots von ZGB 2 zu.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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