Die versicherte Person bzw. der entlassene arbeitslose Arbeitnehmer muss die gesetzlichen Voraussetzungen für einen AlE-Bezug erfüllen.
8 Anspruchsvoraussetzungen
Die versicherte Person muss die folgenden 8 Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitslosigkeit (AVIG 10)
- Erleidung eines anrechenbaren Arbeitsausfalls (AVIG 11)
- Wohnsitz in der Schweiz (AVIG 12)
- Absolvierung der obligatorischen Schulzeit
- Nichterreichung des AHV-Pensionsalters
- Erfüllung der Beitragszeit oder Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit (AVIG 13f., AVIV 6 und 11 ff.)
- Vermittlungsfähigkeit (AVIG 15, AVIV 14 f. und 24)
- Erfüllung der Kontrollvorschriften (AVIG 17, AVIV 18 ff.).