Die versicherte Person bzw. der entlassene arbeitslose Arbeitnehmer muss die gesetzlichen Voraussetzungen für einen AlE-Bezug erfüllen.
8 Anspruchsvoraussetzungen
Die versicherte Person muss die folgenden 8 Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitslosigkeit (AVIG 10)
- Erleidung eines anrechenbaren Arbeitsausfalls (AVIG 11)
- Wohnsitz in der Schweiz (AVIG 12)
- Absolvierung der obligatorischen Schulzeit
- Nichterreichung des AHV-Pensionsalters
- Erfüllung der Beitragszeit oder Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit (AVIG 13f., AVIV 6 und 11 ff.)
- Vermittlungsfähigkeit (AVIG 15, AVIV 14 f. und 24)
- Erfüllung der Kontrollvorschriften (AVIG 17, AVIV 18 ff.).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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