Es ist folgendes zu beachten:
- Arbeitslosenentschädigung (AlE)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Siehe Content unter www.entlassung.ch dazu
- Anspruchsvoraussetzungen für die AlE
- siehe Content unter www.entlassung.ch dazu
- Geltendmachung des AlE-Anspruches
- siehe Content unter www.entlassung.ch dazu
- Ueberprüfung der Versicherungssituation im allgemeinen.
- Insolvenzentschädigung (IE)
- Anmeldung und Einreichung Unterlagen beim Arbeitsamt bzw. RAV (AVIG 77)
- Verwirkungsfrist: 60 Tage nach Konkurseröffnung über den Arbeitgeber
- Forderungsanmeldung an das zuständige Konkursamt
- Anfrage, ob das Konkursamt, ob es
- den Betrieb weiterführt
- in den Arbeitsvertrag eintritt (SchKG 211)
- Ja: Konkursmasse muss offene Löhne bezahlen
- Nein: Es gilt die Forderungsanmeldung (b)
- Anmeldung und Einreichung Unterlagen beim Arbeitsamt bzw. RAV (AVIG 77)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.