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Entlassung / Kündigung

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Ferienbezug während der Kündigungsfrist

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verbot, Ferienansprüche durch Geldleistungen abzugelten

  • OR 329d Abs. 2 OR verbietet grundsätzlich die Abgeltung von Ferienansprüchen durch Geldleistung.

Zweck des Ferienbezugs

  • Die Verwirklichung des Erholungszweckes von Ferien steht im Mittelpunkt.

Die Kautelen

  • Die Möglichkeit und das Quantitativ des Ferienbezugs werden bestimmt durch:
    • den Restsaldo des Ferienguthabens
    • die Länge der Kündigungsfrist
    • die Arbeitsmarktlage
    • die Stellensuche
    • die Tendenz der Gerichte, der Unvereinbarkeit von Stellensuche und Erholung mehr Gewicht beizumessen.

Die Extreme

  • Es sind folgende 2 Extreme auszumachen:
    • Inwieweit kann der Arbeitnehmer zum Ferienbezug während der Kündigungsfrist verpflichtet werden?
    • Inwieweit ist der Arbeitnehmer zum Ferienbezug während der Kündigungsfrist gegen den Willen des Arbeitgebers berechtigt?

Der Sachverhalt

Für die Suche nach der richtigen Entscheidung ist der genaue Sachverhalt zu betrachten:

Arbeitgeber will kein Ferienbezug, Arbeitnehmer dagegen schon

  • Arbeitgeber hat gekündigt: Das Verbot der geldmässigen Abgeltung des Ferienanspruchs (OR 329d Abs. 2) geht der Ferienfestsetzungsbefugnis vor; der Arbeitgeber hätte die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt aussprechen können.
  • Arbeitnehmer hat gekündigt: Die Ferienfestsetzungsbefugnis liegt – nach wie vor – beim Arbeitgeber. Verweigert der Arbeitgeber einen Ferienbezug während der Kündigungsfrist, so muss er hiefür stichhaltige betriebliche Gründe darlegen können; der Arbeitnehmer hat sich mit einer Geldentschädigung zu begnügen.

Checkliste: Arbeitgebergründe bei einer Notlage (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Auftragsannahme vor Arbeitnehmerkündigung
  • fehlende Vorhersehbarkeit des Personalengpasses im Kündigungsfalle
  • Umfang des Ferienguthabens
    • durch Nichtbezug seitens des Arbeitnehmers überhöht?
    • kein Konflikt mit Stellensuche-Zeit?
  • Kündigungsdauer
    • während kurzer Kündigungsfrist ist Verweigerung zumutbarer als bei langer, wo Arrangierung möglich oder zumutbar ist
  • besondere Härtefolgen für den Arbeitgeber
    • Fixtermin
    • Konventionalstrafe bei verspäteter Ablieferung etc.
  • Rekrutierung von Ersatz- oder Aushilfspersonal bzw. Temporärkräften
    • zumutbar?
    • möglich?
    • unnütz, weil Spezialistenarbeit und Spezialisten nicht sofort und nicht am Temporärstellenmarkt zur Verfügung stehen.
  • etc.

Arbeitgeber will Ferienbezug, Arbeitnehmer dagegen nicht

  • Arbeitgeber hat gekündigt:Die Möglichkeit und das Quantitativ des Ferienbezugs werden bestimmt durch:
    • den Restsaldo des Ferienguthabens
    • die Länge der Kündigungsfrist
    • die Arbeitsmarktlage
    • die Stellensuche
    • die Tendenz der Gerichte, der Unvereinbarkeit von Stellensuche und Erholung mehr Gewicht beizumessen
    • rechtzeitige Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass er ihn zum Ferienbezug während der Kündigungsfrist verpflichten will
    • der Arbeitnehmer muss genügend Zeit für die Ferienplanung erhalten.
  • Arbeitnehmer hat gekündigt: Ob und inwieweit dem Arbeitnehmer das Verbot der finanziellen Abgeltung des Ferienanspruch und der Einwand, er hätte später kündigen können, entgegengehalten werden kann, ist strittig; sie stehen im Widerspruch zum Ferienbestimmungsrecht des Arbeitgebers (vgl. auch die Ausführungen zu vorbezogenen Ferien).

Tipps:

Zur Streitprävention ist folgende Vorgehenskaskade zu empfehlen:

  • Kommunikation mit dem andern Vertragspartner
    • Zusammensitzen
    • Genaues Problem und Motive ergründen.
    • Entscheid oder bei Unklarheit Antwort vertagen
  • Interne Abklärung
    • Interessenabwägung aufgrund aller Umstände
    • nach Win-Win-Alternativen suchen
    • 2. Sitzung
  • externen Rat einholen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen Ferienbezug – strittig ist der Umfang der in Anbetracht der Stellensuche noch möglichen Ferientage

  • Relevant ist, ob der Arbeitnehmer freigestellt wird oder nicht.
  • Entscheidend sind die Relationen von Kündigungsfrist, Ferienguthaben, notwendige Zeit für die Stellensuche und gegebenenfalls die Freistellungsdauer (falls die kürzer ist als die Kündigungsfrist).

Tipp an Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

Sich Einigen. Entgegenkommendes Verhalten schafft vielleicht bei der andern Partei eine Verhandlungsgrundlage. Ev. liegt eine einvernehmliche Geldleistung im Interesse beider.

Gerichtsurteile zum Ferienbezug während der Kündigungsfrist

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