LAWINFO

Entlassung / Kündigung

QR Code

Ferienentschädigung und -rückvergütung

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer kann für Ferien, die er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht in natura beziehen konnte, eine Geldforderung beanspruchen.

Die Höhe der Geldforderung richtet sich nach dem Lohn, den er während des Ferienbezugs erhalten hätte; Lohnbestandteile sind zu berücksichtigen.

Bei zu viel bezogenen Ferien stellt sich die Frage nach der Rückerstattung des darauf entfallenden Ferienlohnes:

  • Ferienbezug auf Initiative des Arbeitgebers: Keine Rückerstattungspflicht.
  • Ferienbezug auf Initiative des Arbeitnehmers: Die Feriengewährung bzw. der Ferienbezug ohne entsprechendes Ferienguthaben des Arbeitnehmers stellt eine „Ferienschuld-Abrede“ dar, der die Annahme der Weiterbeschäftigung bzw. das Ausbleiben einer Arbeitnehmer-Kündigung zugrundliegt. Bricht der früher kündigende Arbeitgeber dieses „Versprechen“, so hat er keinen Rückerstattungsanspruch. Umgekehrt trifft den vorzeitig kündigenden Arbeitnehmer die Erstattungspflicht des Lohnes für zu viel bezogene Ferien.

Tipp an Arbeitgeber:

Nie mehr Ferien durch den Arbeitnehmer beziehen lassen als ein pro rata temporis aufgelaufenes Ferienguthaben zuzüglich Ferienanspruch für die Kündigungsfrist!

Alternative Lösungsmöglichkeiten:

  • unbezahlter Urlaub
  • ev. ausdrückliche Vereinbarung einer Rückerstattung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.