Unentgeltlicher Vermögenserwerb
Steuerobjekt = unentgeltliche Vermögenserwerb bzw. Vermögensübergang (Nettovermögen, d.h. nach Abzug der damit zusammenhängenden Schulden vom Bruttovermögen).
Kapitelübersicht
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Gegenstand der Erbschaftssteuer
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Gegenstand der Schenkungssteuer
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Objektive Steuerbefreiungen
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Entstehung des Steueranspruchs