Der Lieferant (Exporteur) sollte die Exporttransaktion möglichst fair gestalten, mit der Ausnahme der Konditionen im Falle von Leistungsstörungen. Es empfiehlt sich, den Vertrag als Instrument der Risikominimierung zu nutzen:
Privatautonomie
- = Zulässigkeit vertraglicher Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen unter den Parteien des Grundgeschäfts, unter Vorbehalt der Schranken allf. zwingenden Rechts)
Rechtswahl
- Materiell-privatrechtliche Parteiautonomie
- Wollen die Parteien ihr Vertragsverhältnis einer bestimmten Rechtsordnung unterstellen, schliessen sie hiezu einen sog. „Verweisungsvertrag“ bzw. nehmen im Vertrag eine sog. „Verweisungsklausel“ (auch: Rechtswahlklausel) auf
- = kollisionsrechtliche Rechtswahl
- Textbeispiel
- „
- Unter bestimmten Voraussetzungen schafft die Rechtswahlklausel eine sinnvolle Rechtssicherheit
- Vide hiezu Vertragsredaktion – Vertragsgestaltung
- Wollen die Parteien ihr Vertragsverhältnis einer bestimmten Rechtsordnung unterstellen, schliessen sie hiezu einen sog. „Verweisungsvertrag“ bzw. nehmen im Vertrag eine sog. „Verweisungsklausel“ (auch: Rechtswahlklausel) auf
- Öffentliches Recht
- Eigene Kollisionsnormen
- Keine Rechtswahl
Gerichtsstandsvereinbarung
- = Beseitigung der Unsicherheit durch Abrede, welches nationale Gericht im Streitall zuständig ist
- Textbeispiel
- „Gerichtsstand ist Zürich; sachlich zuständig ist das Handelsgericht“
- Textbeispiel
- Alternative: Schiedsgericht
- Vereinbarung eines Schiedsgerichts (Schiedsklausel)
- Textbeispiele
- Binnen-Schiedsgericht (Schweiz)
- Internationale Schiedsgericht