Die Zahlungsbedingungen bilden im Allgemeinen Vertragsteil der Gegenleistung (Kaufpreis) und im Besonderen der Tilgung des Kaufpreises:
Zahlungszeitpunkt
Abzahlungssystem
- Kaufvertrag wird zum Dauerschuldverhältnis
- Keine Kündbarkeit
- Investitionsgüterlieferungen
- Abstimmung von Dauer und Höhe der Ratenzahlungen auf die Kosten des Investitionsgut und seiner Lebensdauer (Forfaiteure achten auf diese Konstellation)
- Verbrauchsgüterlieferungen
- Bei Verbrauchsgütern entstehen – im Gegensatz zu den Investitionsgütern – keine Produktionserlöse, weshalb das Delkredererisiko höher eingestuft wird
Gebrauchsüberlassungsvertrag
- Finanzierungsleasing
- als Alternative zum Abzahlungsgeschäft
- feste Vertragsdauer
- Verkauf der Leasingraten durch den Exporteur oder die Leasinggesellschaft möglich
Zahlungsort
Grundlage
- Schuldstatut
- > Domizil des Exporteurs
- > Bringschuld für den Abnehmer (Importeur)
Vertrag
- Zahlungsortabrede
- Textbeispiel
- „Der Käufer hat den Kaufpreis in der vereinbarten Währung frei von allen Nebenkosten (Transferkosten, Bankspesen u.ä.) auf das inländische Konto der Bank NN (Hausbank) des Verkäufers zu zahlen“
Forfaitierung
- Die Forfaitierung verändert den Zahlungsort nicht
Zahlungswährung
Grundlage
- Schuldwährung
- = Währung, in welcher die Schuld gemessen wird
- Zahlungswährung
- = Währung, in welcher die Schuld zu erfüllen ist
Schweizerische Exporteure
- Fakturierung in Schweizer Franken üblich
Forfaitierung
- Schweizer Primärmarkt
- Ist die Schweiz der Primärmarkt, so erwerben die Forfaiteure i.d.R. Schweizerfranken-Forderungen
- Ausländische Primärmärkte (und internationale Sekundärmärkte)
- Gläubiger (Forfaiteur) und Schuldner (Abnehmer) befinden sich ausserhalb des Währungsursprungslands
- Verbreitete Forfaitierungswährungen
- Als verbreitete Forfaitierungswährungen gelten CHF, EURO und USD
- In diesen Währungen mit internationalem Finanzmarkthintergrund ist denn für den Forfaiteur auch eine Refinanzierung möglich
Erfüllungsmodalitäten
Grundlage
- Zahlungsabwicklungs-Details
- Zahlung über direkt oder über Erstbank, die ihrerseits im Fremdwährungsland die Zahlung über eine Korrespondenzbank (Zweitbank)
- Gläubiger (Lieferant / Exporteur) unterhält im Zahlstelle
- Lieferanten nutzen meistens solche Zahlstellen für Abnehmervergütungen
Forfaitierung
- Durch die Forfaitierung werden die im Grundgeschäft vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht beeinträchtigt oder verändert
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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