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Forfaitierung

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Zahlungsbedingungen

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Zahlungsbedingungen bilden im Allgemeinen Vertragsteil der Gegenleistung (Kaufpreis) und im Besonderen der Tilgung des Kaufpreises:

Zahlungszeitpunkt

Abzahlungssystem

  • Kaufvertrag wird zum Dauerschuldverhältnis
  • Keine Kündbarkeit
  • Investitionsgüterlieferungen
    • Abstimmung von Dauer und Höhe der Ratenzahlungen auf die Kosten des Investitionsgut und seiner Lebensdauer (Forfaiteure achten auf diese Konstellation)
  • Verbrauchsgüterlieferungen
    • Bei Verbrauchsgütern entstehen – im Gegensatz zu den Investitionsgütern – keine Produktionserlöse, weshalb das Delkredererisiko höher eingestuft wird

Gebrauchsüberlassungsvertrag

  • Finanzierungsleasing
    • als Alternative zum Abzahlungsgeschäft
    • feste Vertragsdauer
    • Verkauf der Leasingraten durch den Exporteur oder die Leasinggesellschaft möglich

Zahlungsort

Grundlage

  • Schuldstatut
  • > Domizil des Exporteurs
  • > Bringschuld für den Abnehmer (Importeur)

Vertrag

  • Zahlungsortabrede
  • Textbeispiel
    • „Der Käufer hat den Kaufpreis in der vereinbarten Währung frei von allen Nebenkosten (Transferkosten, Bankspesen u.ä.) auf das inländische Konto der Bank NN (Hausbank) des Verkäufers zu zahlen“

Forfaitierung

  • Die Forfaitierung verändert den Zahlungsort nicht

Zahlungswährung

Grundlage

  • Schuldwährung
    • =   Währung, in welcher die Schuld gemessen wird
  • Zahlungswährung
    • =   Währung, in welcher die Schuld zu erfüllen ist

Schweizerische Exporteure

  • Fakturierung in Schweizer Franken üblich

Forfaitierung

  • Schweizer Primärmarkt
    • Ist die Schweiz der Primärmarkt, so erwerben die Forfaiteure i.d.R. Schweizerfranken-Forderungen
  • Ausländische Primärmärkte (und internationale Sekundärmärkte)
    • Gläubiger (Forfaiteur) und Schuldner (Abnehmer) befinden sich ausserhalb des Währungsursprungslands
  • Verbreitete Forfaitierungswährungen
    • Als verbreitete Forfaitierungswährungen gelten CHF, EURO und USD
    • In diesen Währungen mit internationalem Finanzmarkthintergrund ist denn für den Forfaiteur auch eine Refinanzierung möglich

Erfüllungsmodalitäten

Grundlage

  • Zahlungsabwicklungs-Details
    • Zahlung über direkt oder über Erstbank, die ihrerseits im Fremdwährungsland die Zahlung über eine Korrespondenzbank (Zweitbank)
  • Gläubiger (Lieferant / Exporteur) unterhält im Zahlstelle
    • Lieferanten nutzen meistens solche Zahlstellen für Abnehmervergütungen

Forfaitierung

  • Durch die Forfaitierung werden die im Grundgeschäft vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht beeinträchtigt oder verändert

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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