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Forfaitierung

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Zahlungsbedingungen

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Zahlungsbedingungen bilden im Allgemeinen Vertragsteil der Gegenleistung (Kaufpreis) und im Besonderen der Tilgung des Kaufpreises:

Zahlungszeitpunkt

Abzahlungssystem

  • Kaufvertrag wird zum Dauerschuldverhältnis
  • Keine Kündbarkeit
  • Investitionsgüterlieferungen
    • Abstimmung von Dauer und Höhe der Ratenzahlungen auf die Kosten des Investitionsgut und seiner Lebensdauer (Forfaiteure achten auf diese Konstellation)
  • Verbrauchsgüterlieferungen
    • Bei Verbrauchsgütern entstehen – im Gegensatz zu den Investitionsgütern – keine Produktionserlöse, weshalb das Delkredererisiko höher eingestuft wird

Gebrauchsüberlassungsvertrag

  • Finanzierungsleasing
    • als Alternative zum Abzahlungsgeschäft
    • feste Vertragsdauer
    • Verkauf der Leasingraten durch den Exporteur oder die Leasinggesellschaft möglich

Zahlungsort

Grundlage

  • Schuldstatut
  • > Domizil des Exporteurs
  • > Bringschuld für den Abnehmer (Importeur)

Vertrag

  • Zahlungsortabrede
  • Textbeispiel
    • „Der Käufer hat den Kaufpreis in der vereinbarten Währung frei von allen Nebenkosten (Transferkosten, Bankspesen u.ä.) auf das inländische Konto der Bank NN (Hausbank) des Verkäufers zu zahlen“

Forfaitierung

  • Die Forfaitierung verändert den Zahlungsort nicht

Zahlungswährung

Grundlage

  • Schuldwährung
    • =   Währung, in welcher die Schuld gemessen wird
  • Zahlungswährung
    • =   Währung, in welcher die Schuld zu erfüllen ist

Schweizerische Exporteure

  • Fakturierung in Schweizer Franken üblich

Forfaitierung

  • Schweizer Primärmarkt
    • Ist die Schweiz der Primärmarkt, so erwerben die Forfaiteure i.d.R. Schweizerfranken-Forderungen
  • Ausländische Primärmärkte (und internationale Sekundärmärkte)
    • Gläubiger (Forfaiteur) und Schuldner (Abnehmer) befinden sich ausserhalb des Währungsursprungslands
  • Verbreitete Forfaitierungswährungen
    • Als verbreitete Forfaitierungswährungen gelten CHF, EURO und USD
    • In diesen Währungen mit internationalem Finanzmarkthintergrund ist denn für den Forfaiteur auch eine Refinanzierung möglich

Erfüllungsmodalitäten

Grundlage

  • Zahlungsabwicklungs-Details
    • Zahlung über direkt oder über Erstbank, die ihrerseits im Fremdwährungsland die Zahlung über eine Korrespondenzbank (Zweitbank)
  • Gläubiger (Lieferant / Exporteur) unterhält im Zahlstelle
    • Lieferanten nutzen meistens solche Zahlstellen für Abnehmervergütungen

Forfaitierung

  • Durch die Forfaitierung werden die im Grundgeschäft vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht beeinträchtigt oder verändert
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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