Wahl:
- Voraussetzungen
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
- nachträgliche Festlegung
- Statutenänderung
- Absolutes Mehr der vertretenen Stimmen (vgl. OR 808)
- nachträgliche Festlegung
- Annahmeerklärung des neuen Geschäftsführers bewirkt die Geschäftsführerstellung
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
Abwahl:
- Voraussetzungen
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
- nachträgliche Festlegung
- Statutenänderung
- Absolutes Mehr der vertretenen Stimmen (vgl. OR 808)
- nachträgliche Festlegung
- Annahmeerklärung des neuen Geschäftsführers bewirkt die Geschäftsführerstellung
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
Umfassende Kontrollrechte der nicht geschäftsführenden Gesellschafter:
- Auskunftsrecht (vgl. OR 802 Abs. 1)
- Einsichtsrecht (vgl. OR 802 Abs. 2)
- Auskunfts- und Einsichtsbeschränkungen (vgl. OR 803; OR 812)
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