Wahl:
- Voraussetzungen
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
- nachträgliche Festlegung
- Statutenänderung
- Absolutes Mehr der vertretenen Stimmen (vgl. OR 808)
- nachträgliche Festlegung
- Annahmeerklärung des neuen Geschäftsführers bewirkt die Geschäftsführerstellung
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
Abwahl:
- Voraussetzungen
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
- nachträgliche Festlegung
- Statutenänderung
- Absolutes Mehr der vertretenen Stimmen (vgl. OR 808)
- nachträgliche Festlegung
- Annahmeerklärung des neuen Geschäftsführers bewirkt die Geschäftsführerstellung
- wenn die Wahl in den Statuten vorgesehen ist (vgl. OR 809 Abs. 1 iVm OR 804 Abs. 2 Ziffer 2)
Umfassende Kontrollrechte der nicht geschäftsführenden Gesellschafter:
- Auskunftsrecht (vgl. OR 802 Abs. 1)
- Einsichtsrecht (vgl. OR 802 Abs. 2)
- Auskunfts- und Einsichtsbeschränkungen (vgl. OR 803; OR 812)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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