LAWINFO

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

QR Code

Grundsätze

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die ordnungsgemässe Rechnungslegung hat sich zwingend an den Regeln des Schweizerischen Obligationenrecht (OR) und ergänzend fakultativ – je nach individuellen Motiven bzw. unternehmensspezifischen Vorgaben – an den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zu orientieren:

OR-Grundsätze

  • Formelle Grundsätze:
    • Rechnungslegung in Schweizerfranken
    • Angabe der Vorjahreszahlen
    • Abschluss per Ende Geschäftsjahr, innert nützlicher Frist
    • Aufbewahrung der Rechnungslegungsakten während min. 10 Jahren
  • Materielle Grundsätze:
    • Vollständigkeit
    • Klarheit
    • Wesentlichkeit
    • Vorsicht
    • Fortführung
    • Stetigkeit

Internationale Grundsätze

  • Arten von internationalen Rechnungslegung-Standards:
  • (Eine Detailwiedergabe der Inhalte dieser Standards würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.)

Überschuldungsbesorgnis

Bei Überschuldungsbesorgnis ist eine Zwischenbilanz zu Fortführungswerten und eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten zu erstellen.

» Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Liquidationswerten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.