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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Pflichten der Geschäftsführer

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Geschäftsführer haben folgende Pflichten:

Persönliche Ausübungspflicht

  • Die Geschäftsführer sind nicht nur berechtigt, sondern auch zur Kompetenzwahrnehmung verpflichtet.

Sorgfalts- und Treuepflicht

Treuepflicht:

  • Wie der Gesellschafter ist auch der Geschäftsführer zur Treue verpflichtet (vgl. OR 812 Abs. 2)
  • Handlungsfokus: immer die Gesellschaftsinteressen
  • Vermeidung von Interessenkonflikten (OR 809)

Sorgfaltspflicht:

  • Erfordernis der Ausführung der Geschäftsführung mit aller Sorgfalt
  • Haftung auch für Fahrlässigkeit sowie für Übernahmeverschulden (Übernahme von Aufgaben, denen der Geschäftsführer nicht gewachsen ist)

Konkurrenzverbot

Grundsätze und Anwendung:

  • Keine konkurrenzierende Tätigkeit , weder für eigene noch für fremde Rechnung (vgl. OR 812 Abs. 3 Satz 1)
  • Personenkreis:
    • Gesellschafter
    • Dritte, die mit der Geschäftsführung betraut sind
  • Inhaltliche Wirkung des Konkurrenzverbots: Tätigkeitsbereich der GmbH
  • Räumliche Wirkung des Konkurrenzverbots: Tätigkeitssprengel der GmbH
  • Geltung des Konkurrenzverbots:
    • Strenge Handhabung bzw. Auslegung des Konkurrenzverbots
    • Keine Konkurrenzierung auf eigene wie auf fremde Rechnung
    • Beteiligungsnahme an anderer Gesellschaft erfordert schriftliche Zustimmung aller Gesellschafter (siehe nachfolgend)
  • Dauer des Konkurrenzverbots:
    • Bis zur Beendigung der Geschäftsführerstellung
      • Entlassung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter oder
      • Ausscheiden als Gesellschafter
  • Verletzung des Konkurrenzverbots:
    • = wichtiger Grund für den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis (vgl. OR 815 Abs. 2 iVm OR 565)
    • » in schwerwiegenden Fällen: Gesellschafter-Ausschluss (vgl. auch OR 823 Abs. 1)
    • Sanktionen:
      • Gesetzliche Sanktionen
        • Realerfüllung / Unterlassungsklage
        • Leistung von Schadenersatz / Schadersatzklage
      • ggf. Statutarische Sanktionen
        • Konventionalstrafe
        • Namentliche Bezeichnung als Ausschlussgrund
    • Verfolgungsvoraussetzung:
      • Gesellschafterversammlungs-Beschluss
        • Mehrheitsbeschluss
        • Bei Zweimann-GmbH’s » Pattsituation
    • Verfolgungsoptimierung:
      • Statutarischer Anspruch zugunsten der Gesellschafter gegenüber den Geschäftsführern auf Beachtung des Konkurrenzverbots

Ausnahmen:

Gleichbehandlung von Geschäftsführern und Gesellschaftern

  • Gleichbehandlung unter den gleichen Voraussetzungen (vgl. OR 813)
  • Ermessensausübung
    • Keine Sondervorteile an Gesellschafter
    • Keine Förderung von Gesellschafter-Partikularinteressen
    • Vgl. hiezu den für die Gleichbehandlung im Aktienrecht wegleitenden BGE 4C.242/2001

Benachrichtigung des Richters

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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