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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Gesellschafter

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die GmbH-Gesellschafter-Stellung wird  in verschiedenen Richtungen geprägt:

» Gesellschafterrechte und -pflichten

» Stellvertreter (siehe Gesellschafterversammlung: Stellvertretung)

» Minderheitenschutz

» Sonderprüfung

» Gesellschafterbindungsvertrag

» Mitgliedschaftsrechte: Erwerb, Übertragung und Verlust

Gesetzliche Grundlage

Art. 794 OR

C. Haftung der Gesellschafter

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

Berechtigung am Gesellschaftsvermögen

Die Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters werden durch folgende GmbH-rechtliche Grundsätze bestimmt:

  • Getrennte Vermögenssphären
    • Die GmbH ist Rechtsträgerin ihrer Eigentums-, Besitzes-, Forderungsrechte sowie IPR’s
    • Der Gesellschafter ist seinerseits nur, aber immerhin, am „Rechtsträger GmbH“ beteiligt.
  • Anspruch auf Gesellschaftsvermögen nur im Liquidationsfalle
    • Der Gesellschafter wird erst nach durchgeführter Liquidation auf den Liquidationserlös anspruchsberechtigt.

Weiterführende Informationen

» GmbH-Liquidation

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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