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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Vorsitzender

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, so hat sie einen Geschäftsführer mit dem Vorsitz zu betrauen (vgl. OR 809 Abs. 2):

  • Gesetz
    • Wahlkompetenz
      • Gesellschafterversammlung
      • Quorum: absolutes Mehr der vertretenen Stimmen (vgl. OR 808)
  • Statuten
    • Da die Vorsitzenden-Wahl nicht zu den unübertragbaren Kompetenzen der Gesellschafterversammlung zählt, kann in den Statuten
      • Eine andere Kompetenzordnung vorgesehen werden
        • zB Vorsitzenden-Wahl durch die Geschäftsführer
      • ein vom Gesetz abweichendes Quorum

Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführungs-Vorsitzenden sind:

  • Einberufung der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 810 Abs. 3 Ziffer 1)
  • Leitung der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 810 Abs. 3 Ziffer 1)
  • Bekanntmachungen an die Gesellschafter (vgl. OR 810 Abs. 3 Ziffer 2)
  • Handelsregisteranmeldungen (vgl. OR 810 Abs. 3 Ziffer 3)
  • Einberufung der Geschäftsführer-Sitzungen
  • Leitung der Geschäftsführer-Sitzungen
  • Stichentscheid
  • Entgegennahme der Informationsbegehren der GmbH-Gesellschafter
  • Repräsentation der GmbH-Verwaltung nach intern und extern
  • Kompetenz zu Massnahmen und Anweisungen in dringlichen Fällen
  • Administrierungsaufgaben
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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