Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der Gesellschafterversammlungs-Vorbereitung und besonders wichtig für
- die Feststellung der Stimmrechte
- die Berechnung die Ermittlung von
- Beschlussquorum
- Präsenzquorum
- vgl. Gesellschafterversammlung-Beschlussfassung und Wahlen
Bei der Legitimationsprüfung ist auf den Eintrag im Anteilsbuch abzustellen.
Weiterführende Informationen
- Der Vorsitzende ist für die sorgfältige Prüfung der Teilnehmer-Zulassung verpflichtet.
- Der Vorsitzende haftet für die Kostenfolgen einer wegen unsorgfältiger Zutrittskontrolle erhobenen Anfechtungsklage (vgl. hiezu BGE 4C.272/2001 vom 04.06.2002 für eine Genossenschaft, der hier analog angewendet werden könnte).