Traktandierung
Der die Gesellschafterversammlung Motivierende (Geschäftsführung, Revisionsstelle oder Liquidatoren; ferner Gesellschafter, die zusammen 10 % des Stammkapitals vertreten; OR 805 iVm OR 699 Abs. 3) bestimmen:
- den Verhandlungsgegenstand (auch Traktandierung)
Dabei ist die Traktandierung zu bezeichnen:
- der Antrag des Gesellschafterversammlung-Motivierenden.
Hinweis für Einberufungsbegehren der Gesellschafter
- Das Einberufungsrecht umfasst auch das Traktandierungsrecht!
- Ist die Frist für die Einreichung von Traktandierungsbegehren zu kurz, muss zu einer weiteren Gesellschafterversammlung vorgeladen werden, damit die anderen Gesellschafter, die einen Traktandierungswunsch hatten, ihren Anspruch wahrnehmen können.
Dokumentierung
Für die Auflage und Information über Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind zu beachten:
- Auflage
- Regelfall
- Spätestens ab 20 Tage vor der Gesellschafterversammlung am Sitz der GmbH
- Ausnahmen
- Bei kürzerer Einladungsfrist entsprechend kürzer (Minimaldauer: 10 Tage, der 10 Tages-Frist von OR 805 Abs. 3 Satz 2)
- Universalversammlung
- Information über die Auflage (meistens zusammen mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung)
- Regelfall
- Zustellung
- in Form einer kostenfreien Kopie während eines Jahres nach der Gesellschafterversammlung
Weiterführende Informationen
Nichtvorliegen des Revisionsberichts führt zur Nichtigkeit der Beschlüsse bezüglich Genehmigung der Jahresrechnung und Verwendung des Bilanzgewinns (vgl. OR 818 Abs. 1 iVm OR 731 Abs. 3).
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