Verhandlung
Jeder Gesellschafter hat ein Äusserungsrecht bezüglich der traktandierten Geschäfte (= Debattierrecht).
Antragstellung
Jeder Gesellschafter hat
- ein Antragsrecht
- das Recht unter dem Traktandum „Varia“ über nicht traktandierte Themen zu äussern, nicht aber Beschluss fassen zu lassen.
Weiterführende Informationen
Ein Forum für nicht traktandierte Themen bildet das Traktandum „Varia“:
- Themen, für deren Einbringung die Zeit fehlte
- Themen, die im Zeitpunkt der Gesellschafterversammlungs-Einladung noch nicht bekannt waren
- Punkte, deren Gegenstand die nächste Gesellschafterversammlung beschäftigen soll.
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