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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Glossar

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Added Value

Durch den / die Geschäftsführer erzielter Wertzuwachs des Unternehmens

Anteilsbuch

Verzeichnis der Gesellschafter / Führungspflicht

Ausschuss

Gremium, welches sich aus einem Teil der Gesellschafter für eine bestimmte Funktion oder für ein bestimmtes Thema zusammensetzt

Austritt eines Gesellschafters

Die Verbindung von Gesellschaft und Gesellschafter muss nicht dauern halten; ein Gesellschafter kann daher aus der Gesellschaft austreten; in der Regel wird er dies durch Übertragung seines Stammanteils auf einen Mitgesellschafter oder an einen Dritten tun

Buchführung

Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle, nach Einnahmen und Ausgaben

Finanzierung der GmbH

Die Geschäftstätigkeit einer GmbH kann auch durch Innenfinanzierung (Eigenkapital) und Aussenfinanzierung (Fremdkapital wie Kreditaufnahme, Darlehen usw.) erfolgen

Firma

Name der GmbH

GAFI-Empfehlungen

Supranationale Organisationen, die Empfehlungen bzw. Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei bekanntgibt

Geschäftsführer

Geschäftsleiter (Unternehmensleiter) der GmbH

Geschäftsführung

Gesamtheit der Personen, die mit der Leitung der GmbH betraut sind

Geschäftsführer-Pflichten

Interessenwahrende, Gesellschafterwillen berücksichtigende, treue, transparente und Rechenschaft legende Tätigkeit für die GmbH

Geschäftsführer-Rechte

Recht auf Betriebsführung, entsprechend rechtlichen, statuarischen, funktionalen und ggf. Vorgaben aus Gesellschafterbeschluss etc.

Gesellschafter-Pflichten

Liberierungspflicht (Leistung des Ausgabebetrages des Stammanteils) und weitere Gesellschafterpflichten (vermögensrechtliche statutarische Pflichten wie Nachschusspflicht, Nebenleistungspflichten, Konventionalstrafen oder nicht vermögensrechtliche statutarische Pflichten wie Konkurrenzverbot, Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrecht sowie weitere rein vertragliche Bindungen, zB Gesellschafterbindungsvertrag)

Gesellschafter-Rechte

Vermögensrechte (Gewinnstrebigkeit, Recht auf Gewinnanteil, Bezugsrecht, Recht auf Abfindung bei Austritt oder Ausschluss und Anteil am Liquidationserlös) und Mitgliedschaftsrechte (Mitwirkungsrechte, Informations- und Kontrollrechte, Klagerechte)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

personenbezogene Kapitalgesellschaft, die mittels kaufmännisch geführten Betriebes wirtschaftliche Zwecke verfolgt und ein in Stammanteile je Gesellschafter aufgeteiltes Stammkapital aufweist

Gesellschafter

Natürliche oder juristische Person, die Eignerin oder Miteigner(in) der GmbH ist bzw. sind

GmbH-Mantel

formal bestehende, aber inhaltsleere und inaktive Gesellschaft

GmbH-Gesellschafterausschluss

Ausschluss eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss oder durch Gerichtsurteil, aus wichtigen Gründen oder in den Gesellschaftsstatuten festgehaltenen Gründen

Gesellschafterversammlung

Versammlung der Gesellschafter für bestimmte Beschlüsse (Innenorgan)

Gesellschafterwechsel

Ausscheiden eines Gesellschafters infolge Abtretung seines Stammanteils an einen Mitgesellschafter oder Dritten

GmbH-Verkauf

Verkauf des Rechtsträgers mit allen Rechten und Pflichten (analog share deal bei der AG), hier durch Abtretung der Stammanteile

GmbH-Gründung

Errichtung der GmbH, nach den gesetzlichen Vorschriften (öffentliche Beurkundung des Errichtungsaktes, mit Bar-, Sacheinlage- oder Sachübernahme)

Kapitalerhöhung

Erhöhung des Nominalkapitals der GmbH durch Einbringen von weiterem Geld oder Sacheinlagen

Kapitalherabsetzung

Verminderung des Nominalkapitals der GmbH, aus welchen Gründen auch immer

Konkurrenzverbot

Ausschluss der Konkurrenzierung (Verpflichteter: in der Regel der Geschäftsführer)

Konventionalstrafe

Vertragsstrafe, mit welcher eine Vertragserfüllung oder –verletzung abgesichert wird

Nachschusspflicht

Pflicht der Gesellschafter, nachträglich zusätzliche Geldmittel zur Verfügung zu stellen (sog. „Nachschüsse)

Nebenleistungspflichten

Pflicht der Gesellschafter zur Einbringung von Urheberrechten, zu Lieferung oder zu Abnahme von Waren, Unterlassungspflichten oder Eingehung von Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufrechten etc.

Organisationsmangel

Fehlen der gesetzlichen Organe oder des Domizils

Organisationsreglement

Vorgaben für die Geschäftsführung und ihre Delegation

Rechnungslegung

Rechenschaftslegung über die Empfangnahme von Geldern und ihre Verwendung

Reserven

für den Bedarfs- oder Notfall rechnerisch zurückbehaltene Mittel

Revisionsstelle

Organ der GmbH, welches – Bestellung vorausgesetzt – Prüfungs-, Berichterstattungs- sowie Anzeige- und Auskunftspflichten zu erfüllen hat

Stammanteil

Beteiligungsrecht an der GmbH

Stammanteil-Abtretung

Verpflichtung und Vollzug der Abtretung des Beteiligungsrechts an einen Dritten

Stammkapital

Gesellschaftskapital der GmbH

Stammanteil-Mindesteinlage

Mindesteinzahlungsbetrag (CHF 20‘000)

Statuten der GmbH

Interne Ordnung der GmbH

Treuepflichten

Pflicht des Geschäftsführers, alles zu tun, was den Gegenstand und Zweck der GmbH fördert und alles zu unterlassen, was dem Zweck und der Gewinnstrebigkeit der GmbH schadet

Verantwortlichkeit. GmbH-rechtliche

Haftung (Organhaftung) für unsorgfältige Tätigkeit des oder der Gesellschafter

Streit unter Gesellschaftern

Sind sich die Gesellschafter nicht mehr einig oder verhält sich einer oder mehrere Gesellschafter nicht mehr korrekt, stellen sich die Fragen nach einem Austritt (freiwilliges Austreten eines oder mehrerer Gesellschafter, nach einem Ausschluss (zwangsweises Ausscheiden) oder bei generell zerrütteten Verhältnissen bzw. wenn die Zielerreichung der Gesellschaft in Frage gestellt ist, nach einer Auflösung mit Liquidation

Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten

Funktionsbasierte Befugnis des Geschäftsführers, die GmbH gegenüber Dritten zu vertreten; die GmbH kann auch kraft vertraglicher Vollmacht (mit Auftrag) durch eine Drittperson vertreten werden

Vorzugs-Stammanteil

Gegenüber „gewöhnlichen Stammanteilen“ bevorzugte Stammanteile, die Vorzugsrechte gewähren können wie Vorabdividende, andere finanzielle Vorteile, besondere Bezugsrechte, ähnlich des Rechts auf Vorzugsaktien bei der AG etc. (vgl. OR 799)

Zweck

Wiedergabe des Tätigkeitsbereiches (Branche) der GmbH und ggf. Nebenzwecke

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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