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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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GmbH-Gründung durch AG-Umwandlung

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Ziele: „Rechtskleid“-Wechsel
  • Motive:
    • Nutzung der GmbH-Vorteile wie
      • Keine Nationalitätsvorschriften für die Geschäftsführer
      • Statutarisch begründbare Gesellschafterpflichten (Nebenleistungspflichten, Wahrung des Gesellschafterkreises, Festigung der Machtverhältnisse innerhalb der GmbH, Gesellschaften mit alles aktiven Gesellschaftern
    • Unternehmenskonstellationen mit spez. GmbH-Eignung wie Dienstleistungs- und nicht kapitalintensive Gewerbebetriebe, Franchising-Unternehmen, Einmann-Gesellschaften und Praxisgemeinschaften und als Joint Ventures-Gefäss
  • Umwandlung der fortbestehenden Gesellschaft durch Rechtsform-Wechsel:
    • ohne Auflösung
    • ohne Liquidation
    • ohne Neugründung
    • ohne Vermögensübertragung

Umwandlung nach FusG

Grundlagen:

  • Änderung der Rechtsform unter Fortbestand der Vermögens- und Mitgliedschafts-Rechte und –Pflichten
  • Beibehaltung von Rechtspersönlichkeit und Unternehmensidentität trotz Rechtsformwechsel

Anwendung der Gründungsregeln:

  • Anpassung der AG-Statuten entsprechend GmbH-Zweck
  • Anpassung der Firma (AG » GmbH)
  • Umbenennung des Gesellschaftskapitals (AK » Stammkapital)
    • Vollliberierung, sofern und soweit die AG vorher eine Teilliberierung hatte
  • Anpassung der Gesellschafter-Rechte und –Pflichten
  • Organisationsanpassung (VR » Geschäftsführer / GV » Gesellschafterversammlung etc.)
  • Berücksichtigung
    • gesetzlicher Nebenleistungspflichten
    • Begründung allf. statutarischer Nebenleistungspflichten
  • Ausnahmen
    • Keine Anwendung der Regeln zur Anzahl der Gründer
    • Keine Anwendung der Sacheinlage-Vorschriften

Umwandlungs-Ablauf:

  • Schriftlicher Umwandlungsplan (FusG 59)
    • Angaben wie Firma, Sitz und Rechtsform vor und nach der Umwandlung
    • Neue Statuten
    • Zahl, Art und Höhe der Anteile, welche nach der Umwandlung welchen Gesellschaftern zustehen
  • Umwandlungsbericht (FusG 61)
    • Bekanntgabe der Umwandlungsmotive sowie der wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen
    • Erläuterung des Umwandlungszwecks
    • Erläuterung der Umwandlungsfolgen
    • Bestätigung der Einhaltung der Gründungsvorschriften der neuen Rechtsform
    • Wiedergabe der Statuten
    • Darlegung von Umwandlung und Umtauschverhältnis sowie eventueller aus der Umwandlung resultierender Nachschuss- und anderer persönlicher Leistungspflichten
    • Hinweis auf gegenwärtige und künftige neue Gesellschafter-Pflichten unter der Ägide der neuen Rechtsform
  • Prüfung der Dokumente durch zugelassenen Revisionsexperten (FusG 62)
  • Dokumentenauflage zur Einsichtnahme durch die Gesellschafter 30 Tage vor Beschlussfassung (FusG 63)
    • Umwandlungsplan
    • Umwandlungsbericht
    • Prüfungsbericht des zugelassenen Revisionsexperten
    • Jahresrechnungen und Jahresberichte der letzten 3 Jahre
  • Beschlussfassung über die Umwandlung
    • Umwandlungsbeschluss bedarf der öffentlichen Beurkundung (FusG 65)
    • Quorum: qualifiziertes Mehr
  • Handelsregisteranmeldung
  • Rechtswirkungen
    • HR-Eintrag führt zu Rechtswirksamkeit der Umwandlung
    • Vermögen der AG geht mit allen Rechten und Pflichten, Aktiven und Passiven, universalsukzessorisch auf die neue Rechtform der GmbH über.

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