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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Informationsklage

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jeder Gesellschafter hat aufgrund von OR 802 Abs. 1 Anspruch gegenüber der Geschäftsführung auf jederzeitige Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft:

  • GmbH hat keine Revisionsstelle
    • uneingeschränkte Einsichtnahme in Akten und Bücher
  • GmbH hat eine Revisionsstelle
    • Einsichtnahmerecht nur, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
  • Gefahr, dass der Gesellschafter die Kenntnisse zum Schaden der GmbH für gesellschaftsfremde Zwecke verwendet, können die Geschäftsführer die Auskunft und Einsichtnahme im erforderlichen Umfang verweigern

Wird die Auskunft verweigert, hat der Gesellschafter folgende Möglichkeiten:

  • Antrag an die Gesellschafterversammlung
  • Entscheid der Gesellschafterversammlung
  • Ungerechtfertigterweise Verweigerung der Auskunft durch die Gesellschafterversammlung
  • Verjährungsfrist?
    • Keine Fristgebundenheit
  • Informationsklage
    • Aktivlegitimation
      • Gesellschafter
    • Passivlegitimation
      • GmbH
    • Örtliche Zuständigkeit
      • Sitz der Gesellschaft
    • Antrag des Gesellschafters auf Auskunft und Einsicht
    • Voraussetzungen
      • Aktuelles Rechtsschutzinteresse
      • Erforderlichkeit der Beantwortung für Ausübung der Mitgliedschaftsrechte
      • Ermöglichung der Beurteilung der Lage der GmbH
    • Interessenabwägung
      • Konkurrenzverbot des Gesellschafters stellt hohe Anforderungen an Geheimhaltungsinteresse
      • Konflikt zwischen berechtigten Gesellschafterinteressen und dem legitimen Interessen der GmbH an der Geheimhaltung bestimmter Informationen
      • Auskunftsverweigerung nur, wenn durch die Auskunft Geschäftsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen der GmbH gefährdet werden
    • Anordnung des Gerichts auf Auskunft und Einsicht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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