Gesetzliche Grundlage
Für die Rückerstattung von Leistungen der GmbH an Gesellschafter, Geschäftsführer und nahestehenden Personen werden die Vorschriften des Aktienrechts analog angewandt:
- Voraussetzung
- ein offensichtliches Missverhältnis der GmbH-Leistung zur Gegenleistung und / oder zur wirtschaftlichen Lage der GmbH
- zB Verstoss gegen die Gewinnausschüttungsregeln
- zB verdeckte Entnahmen
- zB Erlösvorenthaltungen
- ein offensichtliches Missverhältnis der GmbH-Leistung zur Gegenleistung und / oder zur wirtschaftlichen Lage der GmbH
- Verjährungsfrist
- 5 Jahre ab Leistungsempfang (vgl. OR 678 Abs. 4)
- Kapitalrückgewährklage
- Legitimation
- Aktivlegitimation
- GmbH und / oder antragstellende Gesellschafter
- Passivlegitimation
- Leistungsempfänger
- Aktivlegitimation
- Örtliche Zuständigkeit
- Gericht am Wohnsitz des Beklagten
- Begehren
- Leistung an die Gesellschaft
- Legitimation