Gesetzliche Grundlage
Statuten analog
Das GmbH-Recht kennt eine Sonderprüfung nicht.
Durch Aufnahme in die Statuten kann die Sonderprüfung auch für eine GmbH postuliert werden. Jeder Gesellschafter hat diesfalls analog zur Sonderprüfung im Aktienrecht (OR 697a ff.) das Recht, der Gesellschafterversammlung den Antrag einzubringen, es seien bestimmte Sachverhalte und / oder Vorgänge durch einen Sonderprüfer überprüfen zu lassen.
Richteranrufung und Einsetzung des Sonderprüfers dürften sich je nach Statutenformulierung mehr oder minder an der aktienrechtlichen Sonderprüfung orientieren.
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