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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Traktandierungsklage

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund von OR 805 Abs. 5 Ziffer 2 iVm OR 699 können ein oder mehrere Gesellschafter, die zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals vertreten, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung verlangen:

  • Antrag der Gesellschafter an die Geschäftsführung auf Einberufung und Traktandierung einer Gesellschafterversammlung
  • Antrags-Ablehnung bzw. -Nichtbehandlung binnen angemessener Frist durch die Geschäftsführung
  • Traktandierungsklage
    • Aktivlegitimation
      • Antragstellende Gesellschafter
    • Passivlegitimation
      • GmbH
    • Örtliche Zuständigkeit
      • Gericht am Sitz der GmbH
    • Glaubhaftmachungder formellen Voraussetzung von OR 699 Abs. 3
      • Gestelltes Traktandierungsbegehren
      • Ablehnung bzw. Nichtbehandlung des Traktandierungsbegehrens
    • Befehl des Gerichts an die Geschäftsführung, eine Gesellschafterversammlung mit den beantragten Traktanden einzuberufen bzw. – bei entsprechendem Antrag – eigene Einberufung der Gesellschafterversammlung mit den beantragten Traktanden

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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