Gesetzliche Grundlage
Aufgrund von OR 805 Abs. 5 Ziffer 2 iVm OR 699 können ein oder mehrere Gesellschafter, die zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals vertreten, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung verlangen:
- Antrag der Gesellschafter an die Geschäftsführung auf Einberufung und Traktandierung einer Gesellschafterversammlung
- Antrags-Ablehnung bzw. -Nichtbehandlung binnen angemessener Frist durch die Geschäftsführung
- Traktandierungsklage
- Aktivlegitimation
- Antragstellende Gesellschafter
- Passivlegitimation
- GmbH
- Örtliche Zuständigkeit
- Gericht am Sitz der GmbH
- Glaubhaftmachungder formellen Voraussetzung von OR 699 Abs. 3
- Gestelltes Traktandierungsbegehren
- Ablehnung bzw. Nichtbehandlung des Traktandierungsbegehrens
- Befehl des Gerichts an die Geschäftsführung, eine Gesellschafterversammlung mit den beantragten Traktanden einzuberufen bzw. – bei entsprechendem Antrag – eigene Einberufung der Gesellschafterversammlung mit den beantragten Traktanden
- Aktivlegitimation
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Genossenschaftswohnung / Mietgen...Einleitung zu Genossenschaftswohnungen / M...Autoren:TochtergesellschaftEinleitung zur TochtergesellschaftAutoren:Inaktive GesellschaftEinleitung zur inaktiven GesellschaftAutoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur OrganhaftpflichtversicherungAutoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:AktiengesellschaftEinleitung: Aktiengesellschaft / AG
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht