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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Traktandierungsklage

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund von OR 805 Abs. 5 Ziffer 2 iVm OR 699 können ein oder mehrere Gesellschafter, die zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals vertreten, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung verlangen:

  • Antrag der Gesellschafter an die Geschäftsführung auf Einberufung und Traktandierung einer Gesellschafterversammlung
  • Antrags-Ablehnung bzw. -Nichtbehandlung binnen angemessener Frist durch die Geschäftsführung
  • Traktandierungsklage
    • Aktivlegitimation
      • Antragstellende Gesellschafter
    • Passivlegitimation
      • GmbH
    • Örtliche Zuständigkeit
      • Gericht am Sitz der GmbH
    • Glaubhaftmachungder formellen Voraussetzung von OR 699 Abs. 3
      • Gestelltes Traktandierungsbegehren
      • Ablehnung bzw. Nichtbehandlung des Traktandierungsbegehrens
    • Befehl des Gerichts an die Geschäftsführung, eine Gesellschafterversammlung mit den beantragten Traktanden einzuberufen bzw. – bei entsprechendem Antrag – eigene Einberufung der Gesellschafterversammlung mit den beantragten Traktanden
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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