Revisionsstellen-Amtsdauer
Für die Amtsdauer der Revisionsstelle gilt folgendes:
- max. Amtsdauer: 3 Jahre
- Wiederwahl: zulässig (vgl. OR 818 Abs. 1 iVm OR 730a Abs. 1)
Revisionsstellen-Amtsende
Die Organstellung der Revisionsstelle endet mit:
- Zeitablauf ohne Widerwahl
- Rücktritt
- durch die Revisionsstelle selbst (vgl. OR 404), unter Bekanntgabe der Gründe an die Geschäftsführung
- Abberufung
- durch Gesellschafterversammlungs-Beschluss (vgl. OR 818 Abs. 1 iVm OR 705 und OR 730a Abs. 4)
Die Löschung im Handelsregisterblatt der AG kann
- durch den VR erfolgen
- von der Revisionsstelle selbst veranlasst werden (vgl. OR 938b).