Die GmbH kann von ihren Gesellschaftern eigene Stammanteile „zurückkaufen“:
Motive:
- Verbesserung der Eigenkapitalrendite
- Unternehmensübernahme mit zB befristeter Andienungspflicht für alle übrigen Stammanteile an die GmbH, aus Vertrag zG des „Übernehmer-Gesellschafters“
Ursachen:
- zu grosszügige Eigenkapitalausstattung
- überschüssige Liquidität
- Veränderungen im Gesellschafterbestand
Rückkaufsmass:
- Grundsatz
- frei verwendbares Eigenkapital in der Höhe des Übernahmepreises
- maximal 10 % des Stammkapitals
- Ausnahmen
- Stammanteilerwerb durch die GmbH infolge
- Übertragbarkeitsbeschränkung
- Gesellschafter-Austritt
- Gesellschafter-Ausschluss
- maximal 35 % des Stammkapitals
- Übermass-Übernahme
- Befristung für Wiederherstellung des Grundsatz-Rückkaufquantitativs von 10 %
- Wiederherstellungsart
- Weiterveräusserung
- Stammanteil-Vernichtung durch Kapitalherabsetzung
Gesetzliche Grundlage
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