(auch Konstitutive Kapitalherabsetzung)
Ziele:
- Rückerstattung von Eigenkapital an die GmbH-Gesellschafter
- Gewinnverdichtung (Dividendenausschüttung wird sich künftig auf weniger Stammanteile bzw. Stammkapital verteilen)
Motive:
- Rückzahlung nicht mehr benötigter Finanzmittel an die GmbH-Gesellschafter
- zB wegen guten Geschäftsganges
- Gutschrift betrieblich nicht beanspruchter Finanzmittel an die Gesellschafter auf deren Konto bei der GmbH
- zB fortgesetzte Mittelzurverfügungstellung als zinstragende Darlehen (Prüfung allf. Steuerfolgen)
Rechtliche Qualifikation:
- eine Art Teilliquidation
Verfahren:
- Vorbereitung des Kapitalherabsetzungsvorhabens durch die Geschäftsführer
- Festlegung des Reduktionsbetrages (das Minimalkapital von CHF 20‘000 darf nicht unterschritten werden; OR 782 Abs. 2) und der Reduktionsart (Reduktion Anzahl Stammeinlagen oder des Nennwertes der Stammeinlage)
- Beizug eines zugelassenen Revisors und Veranlassung des Prüfungsberichts
- Einladung der GmbH-Gesellschafter zur Gesellschafterversammlung
- Durchführung einer Gesellschafterversammlung
- Prüfungsbericht
- Versammlungsteilnahme eines zugelassenen Revisionsexperten, der seinen Prüfungsbericht, wonach die Gläubigerforderungen trotz Stammkapitalherabsetzung voll gedeckt sind, vorlegt und Auskunft gibt
- Öffentliche Urkunde 1
- Kapitalherabsetzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 782 Abs. 1)
- Herabsetzungsbeschluss, beinhaltend entweder eine Reduktion der Anzahl Stammanteile oder des Nennwertes der Stammanteile
- Statutenänderung
- Publikation Schuldenruf
- 3-maliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
- Gläubiger
- Forderungsanmeldung
- Begehren um Bezahlung oder Sicherstellung (vgl. OR 782 Abs. 4 iVm OR 733)
- Anmeldungsfrist
- 2 Monate seit der 3. SHAB-Publikation
- Nach Fristablauf der 3. SHAB-Publikation und Behandlung allf. Forderungsanmeldungen
- Öffentliche Urkunde 2
- Feststellungsbeschluss der korrekten Durchführung der Kapitalherabsetzung
- Handelsregisteranmeldungen
- SHAB-Publikation
- Vollzug bzw. Nachbearbeitung
- Mittel-Verwendung
- Verbuchung der Kapitalreduktion und der Mittel-Verwendungen etc.
- Steuerdeklaration zur gegebenen Zeit
Bilanz:
- Mittelabfluss bewirkt eine sog. „Bilanzverkürzung“ (Aktivenreduktion + kleinere Bilanzsumme)
Steuern:
- Realisierung eines steuerfreien Kapitalgewinns
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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