Auch für die GmbH gilt das am 01.10.2003 in Kraft getretene sog. Unternehmensstrafrecht. Gestützt auf StGB 102 können nicht mehr nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmungen strafrechtlich sanktioniert werden.
Gesetzliche Grundlage
StGB 102: Verantwortlichkeit des Unternehmens – Strafbarkeit
Weiterführende Informationen
- SCHMID NIKLAUS, Einige Aspekte der Strafbarkeit des Unternehmens nach dem neuen Allgemeinen Teil des Schweizerisches Strafgesetzbuches, in: Neuere Tendenzen im Gesellschaftsrecht, Festschrift für Peter Forstmoser zum 60. Geburtstag, Zürich 2003, S. 761 ff.
- DONATSCH ANDREAS, Die Gewährung geldwertere Leistungen an die Hilfsperson des Vertragspartners aus strafrechtlicher Sicht, in: Neuere Tendenzen im Gesellschaftsrecht, Festschrift für Peter Forstmoser zum 60. Geburtstag, Zürich 2003, S. 783 ff.
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