Werden nach Löschung neues Gesellschaftsvermögen und / oder nicht getilgte Verbindlichkeiten bekannt, kann die GmbH durch den Richter wieder eingetragen werden.
Voraussetzungen für ein Wiedereintragungsgesuch ans zuständige Gericht (ehem. Sitz der GmbH) sind:
- Antrag
- Begründung
- Glaubhaftmachung eines schützenswerten Interesses an der Wiedereintragung
- Glaubhaftmachung der Forderungsexistenz.
Im Falle der Wiedereintragung leben die Pflichten der Liquidatoren wieder auf.
Gesetzliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
» Voraussetzungen und Folgen der Wiedereintragung einer Gesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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