Anders als die Dienstbarkeiten sind Grundlasten sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger der Grundlast-Leistung, sofern und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ablösbar:
- Ablösung durch den Gläubiger [vgl. ZGB 787]
- nach Abrede [vgl. ZGB 787 Abs. 1]
- Teilung des belasteten Grundstücks und Nichtakzept der Verlegung der Schuld auf die Teilstücke durch den Berechtigten [vgl. ZGB 787 Abs. 1 Ziffer 1]
- Verlangt er die Ablösung wegen Teilung des Grundstücks, so muss er die Grundlast innert Monatsfrist, nachdem die Verlegung rechtskräftig geworden ist, auf ein Jahr kündigen [vgl. ZGB 787 Abs. 2]
- Verminderung des Grundstückswerts durch den belasteten Eigentümer, ohne Ersatzangebot ergänzender anderer Sicherheiten [vgl. ZGB 787 Abs. 1 Ziffer 2]
- Rückstand des Schuldners mit der 3 Jahresleistungen [vgl. ZGB 787 Abs. 1 Ziffer 3]
- Ablösung durch den Schuldner [vgl. ZGB 788]
- nach Abrede [vgl. ZGB 787 Abs. 1]
- Nichteinhaltung des Grundlast-Vertrages durch den Berechtigten [vgl. ZGB 788 Abs. 1]
- Nach 30 jährigem Bestande,
- auch dann, wenn eine längere Dauer verabredet ist [vgl. ZGB 788 Abs. 1 Ziffer 2]
- auch dann, wenn eine Unablösbarkeit verabredet ist [vgl. ZGB 788 Abs. 1 Ziffer 2]
- mit vorausgehender Kündigung auf Jahresfrist [vgl. ZGB 787 Abs. 2]
- Ablösung zu dem im Grundbuch eingetragenen Gesamtwert
- Der Belastete kann indessen nachweisen, dass die Grundlast einen geringeren Wert aufweise [vgl. ZGB 789]
- Ausnahme
- Nicht ablösbar ist die mit einer Grunddienstbarkeit verbundene Grundlast [vgl. ZGB 788 Abs. 3; BGE vom 21.02.1963, in: ZBGR 48 [1967] Nr .70 S. 361 f., Erw. 3; BGE 93 II 71 ff.]
Weiterführende Informationen
- zur Verbindung von Grundlast und Dienstbarkeit und Rückkaufausschluss für die Grundlast
- Judikatur
- BGE 93 II 71 ff.
- BGE 97 II 390 ff.
- BGE 45 II 386 ff.
- BGE 52 II 27 ff. = JT 1926 I 521 ff., Erw. 3
- Literatur
- LIVER PETER, N 219 – 222 zu ZGB 730
- NEUENSCHWANDER U., Die Leistungspflichten der Grundeigentümer im französischen Code civil und im schweizerischen ZGB unter Berücksichtigung des Nachbarrechts, Diss. Bern, Zürich 1966, S. 494 f.
- EGGEN G., Die Revision der Baurechtsdienstbarkeit, in: SJZ 58 (1962) 243 und SJZ 63 (1967) 290
- Judikatur
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