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Grundlast

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Verjährung

Erstellungsdatum:
30.04.2014
Aktualisiert:
10.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Verjährung gilt folgendes: 

  • Grundlast als solches
    • Keine Verjährung
  • Einzelne Grundlast-Leistung
    • Einzelne Leistung unterliegt der Verjährung
    • Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung
      • Zeitpunkt, da sie zur persönlichen Schuld des Pflichtigen wird [vgl. ZGB 790]

Weiterführende Informationen

  • Vgl. auch OR 127 ff.

Vorbehalt / Disclaimer

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