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Grundlast

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Schuldnerpflicht

Erstellungsdatum:
30.04.2014
Aktualisiert:
10.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Schuldnerpflicht aus der Grundlast gilt:

  • Handänderung / Eigentümerwechsel
    • Automatischer Uebergang der Schuldpflicht aus der Grundlast auf den Erwerber [vgl. ZGB 792 Abs. 1]
  • Parzellierung / Nachführung der Belastung bei den einzelnen neuen Grundstücken
    • Eigentümer der neuen Teil-Parzellen werden Schuldner der Grundlast [vgl. ZGB 792 Abs. 2 Satz 1]
    • Nachführung bzw. Verlegung der Grundlast-Schuld nach den Bestimmungen über die Grundpfandverschreibung auf die Teilstücke [vgl. ZGB 792 Abs. 2 Satz 2].

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