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Grundlast

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Untergang

Erstellungsdatum:
30.04.2014
Aktualisiert:
10.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Grundlast endet durch:

  • Untergang des belasteten Grundstücks
  • Verzicht
  • Ablösung
  • Zeitablauf (bei Befristung)
  • Grundbuchliche Löschung [ZGB 786, ZGB 964, GBVo 131 ff.]

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