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Grundsteuern Schweiz

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Steuerhoheit

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kantonssteuer + Gemeindesteuer

Der Bund erhebt keine Sondersteuer auf Grundstückgewinnen.

Demgegenüber wird in allen Kantonen eine Grundstückgewinnsteuer; meistens wird die Steuer durch den Kanton erhoben:

  • Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden erheben eine Sondersteuer auf Grundstückgewinnen in den Kantonen
    • BE
    • BS
    • FR
    • GR
    • JU
    • OW
    • SH
  • Nur die Gemeinden erheben nach Massgabe der Regelung im kantonalen Steuergesetz eine Grundstückgewinnsteuer in den Kantonen
    • ZH
    • ZG

Die Kantone können bestimmen (StHG 2 Abs. 2), dass

  • die Grundstückgewinnsteuer allein von den Gemeinden erhoben wird.

Wo die Grundstückgewinnsteuer ausschliesslich vom Kanton erhoben wird, partizipieren meistens

  • die Gemeinden am Ertrag der kantonalen Grundstückgewinnsteuer.

Tabelle: Grundstückgewinnsteuerhoheiten

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, welche Gemeinwesen eine Grundstückgewinnsteuer als Sondersteuer erheben und wie sich die allfällige Aufteilung des Ertrags gestaltet:

  • Tabelle Steuerhoheiten bei der Grundstückgewinnsteuer (S.) – Auszug aus Dokument (siehe Quelle unten)

Quelle (bitte jeweils auf Aktualität prüfen):

Besteuerung der GrundstückgewinneSTEUERINFORMATIONEN
D Einzelne Steuern Grundstückgewinnsteuer März 2020
Dokumentation und Steuerinformation ESTV 2018

 

Steuerort

Die Besteuerung des Grundstückgewinns erfolgt

  • am Belegenheitsort des Grundstücks
    • h. am Ort der gelegenen Sach
  • durch den Kanton (oder der Gemeinde), wo das betreffende Grundstück liegt.

Grundstück in mehreren Kantonen / Gemeinden

Im Falle, dass veräusserte Grundstück im Hoheitsgebiet zweier oder mehrerer Kantone oder Gemeinden liegt, erfolgt die Gewinnverteilung unter den Gemeinwesen unter sich:

  • nach dem Wertverhältnis der auf den verschiedenen Hoheitsgebieten liegenden Grundstücksteilen

Dabei sind zwei Methoden denkbar:

  • Proportionale Verteilung der Teilgewinne nach Grundstücksverkaufsteilerlösen
    • Nach der einen Methode wird die Höhe der Teilgewinne proportional zum Anteil der einzelnen Grundstückteile am Verkaufserlös und an den Anlagekosten errechnet
      • Die Investitionen an den einzelnen Grundstückteilen sind hierbei durch die betreffende Steuerhoheit zu berücksichtigen
  • Gewinnteilung im Wertverhältnis der Grundstücksanteile
    • Nach der anderen Methode wird der Gesamtgewinn nach dem Wertverhältnis jedes einzelnen Grundstückteils aufgeteilt
      • Diese Methode ist einzig anwendbar, wenn die beteiligten Gemeinwesen Grundstückgewinnsteuern der gleichen Art erheben.

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