Die Kantone gewähren für bestimmte Tatbestände einen Steueraufschub:
- Definition
- Steueraufschub = Besteuerung des Gewinns erfolgt nicht im Zeitpunkt des steuerbefreiten Anlasses, sondern wird bis zur nächsten steuerbaren Handänderung aufgeschoben
- Aufgeschoben ist nicht aufgehoben …
- Bei Erwerb von Grundstücken durch Steuer aufschiebende Veräusserungen bleibt daher der Preis der letzten steuerbegründenden Veräusserung als Erwerbspreis massgebend
- Motive
- Solche Steueraufschubtatbestände werden aus verschiedenen Gründen eingeräumt
- Beispiele
- Fehlen eines wesentlichen Merkmals der steuerpflichtigen Handänderung (keine Übertragung des Eigentums oder der Verfügungsgewalt)
- Gewinne aus sozialen Gründen von der Steuer ausgenommen
- Gewinne wirtschaftlichen Gründen von der Steuer ausgenommen werden
- Steueraufschub gestützt auf das StHG
- Nach StHG 12 Abs. 3 ist die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben bei
- Schenkung
- Erbvorbezug
- Eigentumswechsel durch Erbgang (Erbfolgevormerk)
- Vermächtnis
- Erbteilung
- gewissen Eigentumswechseln unter Ehegatten
- Landumlegungen
- Ersatzbeschaffung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
- Ersatzbeschaffung von selbstbewohntem Wohneigentum
- Steueraufschub bei Unternehmensumstrukturierungen
- Steueraufschub-Tatbestände finden von Bundesrechts wegen auch Anwendung bei verschiedenen Formen von Umstrukturierungen
- Fusion
- Spaltung
- Vermögensübertragung
- StHG 12 Abs. 4 lit. a)
- Unterschiedliche kantonale Wiedergabe der Bundesvorgabe
- Diese im StHG abschliessend geregelten Steueraufschub-Tatbestände werden in den einzelnen Kantonen zum Teil aufgrund unterschiedlicher Kriterien eingeräumt.
- Steueraufschub-Tatbestände finden von Bundesrechts wegen auch Anwendung bei verschiedenen Formen von Umstrukturierungen
- Nach StHG 12 Abs. 3 ist die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben bei
- Beispiele
- Solche Steueraufschubtatbestände werden aus verschiedenen Gründen eingeräumt
Literatur
- PFENNINGER-BISCHOFBERGER STEPHAN, Grundsteuerfolgen von Umstrukturierungen, Diss. Zürich 1995
Weiterführende Informationen
- Steuerbefreite Rechtsgeschäfte
- Ersatzbeschaffung von selbst bewohntem Wohneigentum
- Grundstückgewinnsteuer (ZH): Ersatzbeschaffung nicht durch das gleiche Subjekt
- Anpassung Rundschreiben zum Grundstückgewinnsteueraufschub bei Eigenheimen
- Grundsteuern – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer wegen Ersatzbeschaffung: Interkantonale Besteuerungskompetenz und Anwendung der Einheitsmethode
- Angemessene Frist für Ersatzbeschaffung von selbst genutztem Wohneigentum
- Ersatzbeschaffung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
- Umstrukturierungen