Einleitung
Wurde die Verwertung nicht aufgeschoben, so hat das Betreibungsamt die erforderlichen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen:
- Steigerungspublikation
- Grundsatz
- Erlass der Steigerungspublikation in den amtlichen Publikationsorganen
- Ausnahme
- Freihandverkauf
- Grundsatz
- Lastenverzeichnis
- Element
- Lastenverzeichnis-Erstellung
- Weitere Informationen
- Element
- Lastenbereinigung
- Element
- Lastenverzeichnis-Auflage mit Ansetzung der Rechtsmittelfrist für Lastenbereinigungsklage
- Weitere Informationen
- Element
- Grundstücksneuschätzung
- Als Steigerungsvorbereitung ist das Grundstück neu zu schätzen
- Steigerungsbedingungen
- Element
- Festsetzung der Steigerungsbedingungen
- Grundsatz
- Aufstellung der Steigerungsbedingungen
- Ausnahme
- Im Falle des Freihandverkaufs sind die Verkaufsbedingungen aufzusetzen
- Element
Vorbereitungsfehler
Betroffene können Vorbereitungsfehler des Betreibungsamtes mittels Beschwerde rügen (vgl. SchKG 17; BGE 121 III 199).
Judikatur
- BGer 5A_52/2019 vom 11.09.2019 (Schätzung ist Anhaltspunkt für vertretbares Angebot, nicht aber für erzielbaren Erlös)
- BGer 5A_596/2019 vom 23.10.2019 (Ernennung eines Experten für Betreibungsamtsunterstützung)
- BGer 5A_692/2017 vom 18.05.2018 (Schätzung eines nicht fertig gestellten EFH)
- BGE 121 III 199
- BGE 106 III 23
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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