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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Betriebsstätten-Grundstück

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ohne BewG-Bewilligung können erworben werden:

  • Grundstücke, die für einen wirtschaftlichen Zweck genutzt werden (=   Betriebsstätte-Grundstücke)
    • Industrieimmobilie (Fabrikationsgebäude)
    • Logistikimmobilie (Lagerhalle / Lagerplatz)
    • Büroimmobilie
    • Geschäftsimmobilie (zB Arztpraxis)
    • Retailimmobilie (Verkaufsladen)
    • Einkaufscenter
    • Hotelimmobilie (Hotel (auch hotelmässig bewirtschafteter Wohnraum) / Restaurant)
    • Gewerbeimmobilie (Handwerkstatt)
  • Betriebswohnungen (für Abwart, Techniker oder Person mit Anwesenheitserfordernis)
  • Wohnungen, die vom betrieblich genutzten Teil nicht abtrennbar oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand abtrennbar sind
  • Landreserven
    • im Umfange rund eines Drittels, in besonderen Fällen bis zur Hälfte der gesamten Fläche
    • bei einem unüberbaut und ungenutzt bleibenden Baulandanteil von mehr als einem Drittel ist in der Regel der Entscheid der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde einzuholen

Keine Eigennutzung / Zulässigkeit des Erwerbs als Kapitalanlage

Bei Betriebsstätten-Grundstücken ist es ohne Belang, ob das Grundstück dem Unternehmen des Erwerbers dient oder einem Dritten für dessen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vermietet oder verpachtet wird. Solche Grundstücke können als Kapitalanlage erworben werden. Entsprechend ist der Erwerb anderer Rechte wie die Begründung eines Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrechts, die Kaufs-Finanzierung oder der Erwerb eines Schuldbriefs bewilligungsfrei zulässig.

Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des BewG / Bewilligungspflicht + Ausschluss

  • Wohnnutzung
    • Wohnraum-Erstellung
    • Wohnraum-Vermietung
    • Wohnraum-Verpachtung
    • Wohnraum-Handel
  • Ausnahme
    • sozialer Wohnungsbau
    • siehe Bewilligungsgründe Sozialer Wohnungsbau

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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