Ohne BewG-Bewilligung können erworben werden:
- Grundstücke, die für einen wirtschaftlichen Zweck genutzt werden (= Betriebsstätte-Grundstücke)
- Industrieimmobilie (Fabrikationsgebäude)
- Logistikimmobilie (Lagerhalle / Lagerplatz)
- Büroimmobilie
- Geschäftsimmobilie (zB Arztpraxis)
- Retailimmobilie (Verkaufsladen)
- Einkaufscenter
- Hotelimmobilie (Hotel (auch hotelmässig bewirtschafteter Wohnraum) / Restaurant)
- Gewerbeimmobilie (Handwerkstatt)
- Betriebswohnungen (für Abwart, Techniker oder Person mit Anwesenheitserfordernis)
- Wohnungen, die vom betrieblich genutzten Teil nicht abtrennbar oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand abtrennbar sind
- Landreserven
- im Umfange rund eines Drittels, in besonderen Fällen bis zur Hälfte der gesamten Fläche
- bei einem unüberbaut und ungenutzt bleibenden Baulandanteil von mehr als einem Drittel ist in der Regel der Entscheid der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde einzuholen
Keine Eigennutzung / Zulässigkeit des Erwerbs als Kapitalanlage
Bei Betriebsstätten-Grundstücken ist es ohne Belang, ob das Grundstück dem Unternehmen des Erwerbers dient oder einem Dritten für dessen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vermietet oder verpachtet wird. Solche Grundstücke können als Kapitalanlage erworben werden. Entsprechend ist der Erwerb anderer Rechte wie die Begründung eines Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrechts, die Kaufs-Finanzierung oder der Erwerb eines Schuldbriefs bewilligungsfrei zulässig.
Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des BewG / Bewilligungspflicht + Ausschluss
- Wohnnutzung
- Wohnraum-Erstellung
- Wohnraum-Vermietung
- Wohnraum-Verpachtung
- Wohnraum-Handel
- Ausnahme
- sozialer Wohnungsbau
- siehe Bewilligungsgründe Sozialer Wohnungsbau
Weiterführende Informationen
Tipp
- In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, eine Feststellungsverfügung der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde einzuholen, wonach der Erwerb nicht bewilligungspflichtig ist
Links
- Betriebsstaette | betriebsstaette.ch
- Zweigniederlassung
- Tochtergesellschaft
- Büroimmobilien | bueroimmobilien.ch
- Hotelimmobilien
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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