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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Unüberbautes Land

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Der Erwerb folgender Grundstücke unterliegt grundsätzlich der BewG-Bewilligungspflicht:

  • unüberbautes Land in der Wohnzone
  • unüberbautes Land in der Industriezone
  • unüberbautes Land in der Gewerbezone

Ausnahmen

  • Überbauungsfähigkeit des Landes mit einer bewilligungsfreien Baute binnen Jahresfrist
  • Nutzung als Betriebsstätten-Grundstück
    • Lagerplatz
    • Parkplatz
    • Zufahrtsweg
  • zulässige Landreserve 

Leerstand

Leer stehende Bauten gelten als unüberbautes Land.

Landhortung

Das Horten von Bauland jeder Art gilt als unzulässige Kapitalanlage.

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