Mit dem Maklervertrag beauftragt ein Grundeigentümer den Immobilienmakler, für den Verkauf, den Kauf oder die Raumvermietung einer Immobilie das geplante Geschäft anzubahnen.
Hier finden Sie die folgenden Informationen zum Maklervertrag:
Maklervertrag / Immobilienmaklerrecht in der Schweiz
Weitere Informationen zum Immobilienmaklervertrag in der Schweiz:
» Schweizer Immobilienmaklerrecht
» Zustandekommen des Maklervertrages
» Immobilienmaklerrecht: Muster Käufer- und Verkäufermaklerverträge
Abgrenzungen / Geltungsbereich
- Objekt, Grundeigentümer und Makler im Ausland
- Bei diesem Sachverhalt ist der (Schweizer) Kaufsinteressent der Ausländer. In den folgenden Ausführungen wird davon ausgegangen, dass sich zumindest die Immobilie in der Schweiz befindet.
- Objekt und Makler im Ausland, Grundeigentümer in CH
- Auch hier gilt der (Schweizer) Kaufsinteressent als Ausländer, auch wenn der Voreigentümer gleicher Nationalität oder im gleichen Land wohnt. In den folgenden Ausführungen wird auf diesen Sachverhalt nicht eingegangen.
- Objekt in CH, Makler im Ausland und Grundeigentümer im In- oder Ausland
- Dieser Sachverhalt kann, muss aber nicht für folgenden Ausführungen passen – es wird verwiesen auf:
» Anwendbares Recht
» Gerichtsstand
- Dieser Sachverhalt kann, muss aber nicht für folgenden Ausführungen passen – es wird verwiesen auf:
- Objekt und Grundeigentümer in CH, Makler im Ausland
- Dies ist der typische Ausgangssachverhalt für die Ausführungen auf dieser Website.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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