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Gesetzliche Grundlage
- Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO)
Regelungs-Tatbestände der EuErbVO
- Bestimmung der direkten internationalen Zuständigkeit von Behörden/Gerichten im EU-Raum (Entscheidzuständigkeit) für
- Nachlassabwicklung
- erbrechtliche Verfahren und Klagen
- Sicherungsmassnahmen
- Bestimmung des von den zuständigen Behörden/Gerichten im EU-Raum anzuwendenden Rechts
- Erbstatut
- Eröffnungsstatut
- Formstatut
- Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen
- Entscheidungen von Nachlassbehörden
- Gerichtsurteile in Erbschaftssachen
- Europäisches Nachlasszeugnis
Anwendungsbereich
- Räumlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Zeitlicher Anwendungsbereich
Zentraler Anknüpfungspunkt
- Letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort
Direkte Internationale Zuständigkeit (Entscheidzuständigkeit)
- Regelanknüpfung
- Subsidiäre internationale Zuständigkeit im Belegenheitsstaat
- Subsidiäre unbeschränkte internationale Zuständigkeit
- Subsidiäre beschränkte internationale Zuständigkeit
- Speziell Zuständigkeiten (Übersicht)
- Gerichtsstandsvereinbarung für Erbstreitigkeiten (bei Rechtswahl des Erblassers)
- Rügelose Einlassung
- Notzuständigkeit
Anwendbares Recht
- Regelanknüpfung
- Rechtswahl zugunsten Heimatrecht
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