Ein internationaler Arbeitsvertrag liegt vor, wenn der arbeitsrechtliche Sachverhalt einen relevanten Auslandbezug aufweist:
Wohnsitz/Sitz einer Partei im Ausland; oder
gewöhnlicher Arbeitsort des Arbeitnehmers im Ausland
Abgrenzung
Der internationale Arbeitsvertrag unterscheidet sich von anderen Verträgen wie dem Werkvertrag bzw. Auftrag durch das Kriterium der Subordination. Damit ist die Einordnung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers zu verstehen.
[sc name=»banner dusi»]
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.