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Kommanditgesellschaft

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Checkliste: Haftung Kommanditär

Rechtsgebiet:
Kommanditgesellschaft
Stichworte:
Kommanditgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Unbeschränkte Haftung des Kommanditärs

Der Kommanditär hat sein Handeln, will er nicht unbeschränkt wie ein Komplementär haften, nach den gesetzlichen Normen ausrichten, die folgende Fälle unbeschränkter Haftung kennen:

  • Handlungen für die Gesellschaft [vgl. OR 605]
  • Mangelder Eintrag des Kommanditärs im HR
    • Handeln des Kommanditärs vor Eintragung der KMG im HR [vgl. OR 606]
    • Unterbliebener Eintrag der KMG und / oder Gesellschafters als Kommanditär ins HR [vgl. OR 606] » Kollektivgesellschaft
  • Kommanditär-Name ist in der Firma der KMG erwähnt [vgl. OR 607]

Je nach Verhältnisse kann eine unbeschränkte Haftung des Kommanditärs im Falle einer atypischen KMG bestehen.

» Exkurs: Atypische Kommanditgesellschaft

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