Einleitung
Bundesrat (BR) und Parlament haben aufgrund der epidemischen Lage (Coronavirus / COVID-19) zur Verhinderung, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen nicht ausgesprochen werden müssen, verschiedene Erleichterungen eingeführt, nämlich:
- Das vereinfachte KAE-Voranmeldungsverfahren und
- das summarische Verfahren für die KAE-Abrechnung.
Im Einzelnen:
- Begriff „COVID-19-Regime
- Grundlagen
- KAE-Veränderung aufgrund COVID-19
- KAE-Prozess COVID-19
- Auskünfte
Hinweise
- Der BR hat am 18.12.2020 das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31.03.2021 verlängert und die Änderungen der „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ per 01.01.2021 in Kraft gesetzt
- Das Parlament hat sich am 18.12.2020 auf einen zusätzlichen Artikel im Covid-19-Gesetz geeinigt, welcher den KAE-Anspruch nach Einkommen vorbestimmt
- Der BR hat am 28.10.2020 zudem eine Änderung der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen und rückwirkend auf den 01.09.2020 in Kraft gesetzt
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