Dem Unternehmen können Fehler bei den Lohnabrechnungen passieren, die zu Nach- bzw. Rückforderungen führen können:
Lohnfortzahlungspflichten des Arbeitnehmers
- Ausgangslage
- Es sind Situationen denkbar, wo die KAE nicht den ganzen Lohnausfall deckt
- Sachverhalte, in denen die KAE nicht alles deckt
- Überschusslohn (> CHF 12‘350)
- Arbeitnehmer im ordentlichen Rentenalter
- Erfolgsbasiert entlöhnter Mitarbeiter, ohne Zeiterfassung bzw. der von der Zeiterfassung dispensiert ist
- Rechtsgrundlage
- OR 324 ff.
- Fragestellung
- Trifft den Arbeitgeber in solchen Situationen eine Lohnfortzahlungspflicht nach OR 324 ff.?
- Entscheidungskriterien
- Solche Situationen sind nicht nur schwierig zu beantworten, sondern auch juristisch umstritten
- Für den Entscheid massgebende Kriterien:
- Liegt der Grund des Arbeitsausfalls in der Person des Arbeitnehmers?
- Ist der Arbeitsausfall dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers zuzuordnen?
- Hat weder der Arbeitnehmer, noch der Arbeitgeber den Arbeitsausfall zu verantworten?
- Je nach Zuordnung des Arbeitsausfalls ist eine Lohnfortzahlung geschuldet oder nicht geschuldet
Konforme Sozialversicherungsabrechnungen
- Abrechnungspflicht, wie wenn keine KAE bezogen würde
- Zur Vermeidung einer Unterdeckung bei den Sozialversicherungen während der Kurzarbeit sollte der Arbeitgeber so abrechnen, als ob es keine Kurzarbeit gegeben hätte
- Aufmerksamkeit ist gefordert
- Der Lohnbuchhalter hat daher darauf zu achten, dass die KAE-Situation im Lohnprogramm richtig konfiguriert ist und die KAE korrekt abgerechnet wird
- Vermeidung einer Aufrechnung
- Eine falsche Lohnsummendeklaration bei den Sozialversicherern könnte im Kontrollfalle zu unerwünschten Aufrechnungen führen
Literatur
- MINNIG MYRIAM / CHRISTA KALBERMATTEN, Kurzarbeitsentschädigungen – Einen Prüfpunkt Wert? Eine Übersicht über die besonderen COVID-19-Regelungen und die grössten Stolpersteine, in: Expert Focus, 12/2020, S. 993.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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