De Unternehmen können bei der KAE-Abrechnung Fehler unterlaufen, die bei Kontrollen zu Aufrechnungen bzw. Rückzahlungen führen können:
Nicht berechtigte Betriebe
- Berechtigungsvoraussetzungen
- Unternehmen, die nachweislich direkt oder indirekt von COVID-19-Massnahmen betroffen sind
- KAE-Stellenerhaltungsnutzen
- Kein KAE-Anspruch
- Unternehmen in Liquidation
- Öffentlich-rechtliche Unternehmen ohne Stellenabbaurisiko
Gesamtbetrieb contra Betriebsabteilung
- Abrechnungsbereich?
- Bei der Voranmeldung hat das Unternehmen zu entscheiden, ob es
- den Gesamtbetrieb oder bloss
- einen Betriebsteil abrechnen will
- Unterschiedliche Zeitausfälle?
- Ein Unterschied ergibt sich v.a. bei unterschiedlichen Arbeitsausfällen
- Bei der Voranmeldung hat das Unternehmen zu entscheiden, ob es
Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Ausfallzeit
- Mindestens Bestimmbarkeit
- Die Ausfallzeit muss entweder bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, damit ein Anspruch auf eine KAE entsteht
- Nachvollziehbarkeit durch Zeiterfassung
- Zusätzlich muss sie korrekt und mittels Zeiterfassung nachvollziehbar sein:
- KAE-Anspruch nur bei Sollzeit-Vereinbarung
- Deklaration von Absenzen
- Zusätzlich muss sie korrekt und mittels Zeiterfassung nachvollziehbar sein:
Spezielle Personengruppen
- Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (freie Mitarbeiter)
- Kein Anspruch auf ALK-Leistungen
- Lernende
- Keine KAE-Anspruch, weil beim Lernenden die Arbeitsausführung nicht Vertragsgegenstand ist
- Besonders gefährdete Personen
- Voraussetzungen
- Abrechnungsrecht, sofern und soweit
- keine besonderen (Schutz-)Massnahmen umgesetzt werden konnten, damit die Personen – am Arbeitsplatz oder im Home-Office arbeiten konnten
- Nachweis
- Belegung der besonderen Gefährdung durch ärztlichen Attest
- Abrechnungsrecht, sofern und soweit
- Voraussetzungen
- Nicht anspruchsberechtigte Personen
- Nach dem COVID-19-Regime nicht anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die keine Arbeitskontrolle führen
- Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis
- Personen , die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, da sie nicht mehr der ALV unterstellt sind
- Vorwiegend im Ausland tätige Personen
- Nach dem COVID-19-Regime nicht anspruchsberechtigt sind:
Spezielle Arbeitsverhältnisse
- Arbeitsverhältnis auf Abruf
- Ein Anspruch auf KAE besteht grundsätzlich nicht, v.a. wenn das Beschäftigungsmass mehr als 20 % schwankt
- COVID-19-Regime: Beachtung allf. Sonderregeln
- https://law.ch/lawnews/2020/10/coronavirus-covid-19-kurzarbeitsentschaedigung-fuer-mitarbeiter-auf-abruf-bis-30-06-2021/
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Normalerweise kein ALE-Anspruch, da Stellenerhaltung im Prinzip kein Thema
- COVID-19-Regime: Anspruchsgeltendmachung denkbar
- Temporär-Arbeitsverhältnisse
- Normalerweise kein ALE-Anspruch, da Stellenerhaltung im Prinzip kein Thema
- COVID-19-Regime: Anspruchsgeltendmachung denkbar (aber: Abrechnung durch Personalverleiher und nicht durch Einsatzbetrieb)
Für die KAE massgebender Lohn
- Allgemein
- Anspruchsberechtigung vorausgesetzt, ist der Betrag des massgebenden Lohns für die KAE-Deklaration zu bestimmen
- Maximal versicherter Lohn
- Deklarationslimite: CHF 12‘350/Mt.
- Überschusslohn: Klärung der Lohnfortzahlungspflicht
- Lohnerhöhungen
- Grundsatz
- Keine Deklaration während Kurzarbeit
- Ausnahmen
- Lohnerhöhung gestützt auf GAV
- Lohnerhöhung im Rahmen einer gesamtbetrieblichen Lohnrunde
- Grundsatz
- Erfolgsbasierte Entlöhnung
- Provisionslohn
- durchschnittlicher Lohn abrechnungsfähig, sofern und soweit eine Sollzeit vereinbart ist (bei Honorierung alleine auf Provisionsbasis fehlt meistens eine Sollzeitregelung)
- Bonus
- Es ist abzuklären, ob und inwieweit die Ausrichtung in den Arbeitsausfall-Zeitraum fällt
- Gratifikation
- dito
- Provisionslohn
- Naturallohn
- Der Naturallohn (inkl. Privatanteil) darf als Lohn deklariert werden, indessen nur bis zur den AHV-Ansätzen
- Zulagen
- Grundsatz
- Zulagen dürfen als Lohn deklariert werden, sofern und soweit sie für den konkreten Arbeitnehmer üblich sind und auch an diesen ausbezahlt werden
- Anwendungsfälle
- Nachtzuschläge
- Sonntagszuschläge
- Schichtzulagen
- Pikettentschädigung
- Grundsatz
- Spesen + Unkosten
- Grundsatz
- Spesen
- Keine Abrechnungsfähigkeit
- Arbeitsbedingte Inkonvenienzen
- dito
- Anwendungsfälle
- Spesen
- Schmutzzulagen
- Lärmzulagen
- Spesen
- Grundsatz
- Sonderzahlungen
- Grundsatz
- Keine Berücksichtigung beim massgebenden Lohn und bei der Abrechnung
- Anwendungsfälle
- Dienstaltersgeschenke
- Überstundenzahlungen
- o.ä.
- Grundsatz
Literatur
MINNIG MYRIAM / CHRISTA KALBERMATTEN, Kurzarbeitsentschädigungen – Einen Prüfpunkt Wert? Eine Übersicht über die besonderen COVID-19-Regelungen und die grössten Stolpersteine, in: Expert Focus, 12/2020, S. 991 ff.
Weiterführende Informationen
- ALE
- Arbeitsverhältnis auf Abruf
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Temporär-Arbeitsverhältnisse
- Lohnerhöhungen
- Erfolgsbasierte Entlöhnung
- Naturallohn
- Zulagen
- Spesen
- Sonderzahlungen
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