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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Bewilligungen

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz, Living and Working in Switzerland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufenthaltsbewilligung

Will jemand in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, braucht er/sie eine Bewilligung, welche von den kantonalen Migrationsämtern erteilt wird.

» Aufenthaltsbewilligungen

Arbeitsbewilligung

In der Schweiz ist es für Ausländer verboten, ohne Bewilligung zu arbeiten. Ohne Bewilligung erhalten die Arbeitnehmer auch keine Sozialleistungen.

Bei der Zulassung von ausländischen Arbeitnehmern befolgt die Schweiz das gleiche duale System wie bei der Aufenthaltsbewilligung. Für Angehörige von EU/ EFTA-Staaten gelten einfachere Bestimmungen als für Bürger aus Drittländern.

» Arbeitsbewilligungen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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