Einleitung
Vor Beginn des Mediationsverfahrens sollte der Mediator mit den Medianten klären, was diese vom Mediationsprozess und von ihm erwarten.
Ebenso sollten die Mediationsparteien dem Mediator einen ausdrücklichen Auftrag (Mediationsauftrag) erteilen und die Konditionen in einem Mediationsvertrag festhalten, sofern und soweit die Parteien dies nicht bereits als sog. Mediationsklausel im Rechtsgeschäft bereits getan haben: