Bis zum Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 enthielt das Obligationenrecht, eine Bestimmung, gemäss welcher die Ausweisungsbehörde bei einer ausserordentlichen Kündigung auch für den Kündigungsschutz zuständig war (aOR 274g Abs. 3). Mit Inkrafttreten der Zivilprozessordnung wurde aOR 274g aufgehoben.
Die ZPO sieht nicht vor, dass ein Verfahren betreffend Kündigungsanfechtung der Ausweisungsbehörde zu überweisen ist. Für Vermieter könnte die neue ZPO deshalb eine Verlängerung der Verfahrensdauer bis zur Ausweisung eines Mieters bedeuten.
Erst die Praxis wird die sich stellenden Fragen klären. Die hier gemachten Ausführungen sollen die Problematik beleuchten, stellen jedoch keine Lösung dar.
» Verweis auf ordentliches Verfahren
» Fazit
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Mietzinsreduktion / MietzinssenkungEinleitung zur Mietzinssenkung / Mietzinsr...Autoren:Wertvermehrende InvestitionenEinleitung: Wertvermehrende InvestitionenAutoren:MietvertragEinleitung zum MietvertragAutoren:MieterbauEinleitung zum MieterbauAutoren:MieterausbauEinleitung zum Mieterausbau / RohbaumieteAutoren:WohnungsmieteEinleitung: Wohnungsmiete
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht