Erfüllt der cand. Notar alle Voraussetzungen, hat er Anspruch auf Erteilung des Notarpatentes bzw. auf die Ernennung als Notar.
Das Notar-Patent ist ein kantonaler Fähigkeitsausweis und damit eine Berufsausübungsbewilligung; in Kantonen mit Volkswahl des Notars wird das Notarpatent meistens als Wahlfähigkeitszeugnis bezeichnet.
Besteht eine kantonale Bedürfnisklausel (Prinzip Numerus clausus) sind individuell konkreten Verhältnisse zu beurteilen.
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