LAWINFO

Notariatsrecht

QR Code

Honorarhöhe

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Höhe des Honorars wird in der Regel durch einen kantonalen Erlass bestimmt und ist von Kanton zu Kanton verschieden:

Kantonale Erlasse

  • Tarifgesetze
  • Tarifverordnungen
  • Kantonsparlaments-Erlasse

Ergänzende Tarifordnungen

  • der Notariatsverbände

Geschäftsverhindernde Tarifsätze?

  • Tarifsätze dürfen den Zugang zur bundesrechtlichen öffentlichen Beurkundung nicht verunmöglichen oder übermässig erschweren

Nicht im Tarif erwähnte Funktionen

  • Nicht im Notariatstarif erwähnte Funktionen sind der freien Honorarvereinbarung zwischen Notar und Parteien zugänglich

Tarif-Wirkungen

Regelfall

  • Zwangstarif-Charakter
  • Honorarvereinbarungen sind hinsichtlich des die Tarifsumme übersteigenden Betrages nichtig

Ausnahme

  • Unverbindlichkeit kantonal behördlicher Tarife für freie Notariats-Dienstleistungen in bundesrechtlichen Angelegenheiten, falls der Tarif nicht die Kriterien von Arbeit und Verantwortung berücksichtigt (vgl. BGE 73 I 385 f., BGE 83 I 88 ff.)

Tarif-Sätze

kantonal unterschiedlich

  • Verschiedene Tarif-Sätze je nach Kanton

Kaufkraftanpassung

  • Regelmässige oder unregelmässige Teuerungsanpassungen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.