Die Höhe des Honorars wird in der Regel durch einen kantonalen Erlass bestimmt und ist von Kanton zu Kanton verschieden:
Kantonale Erlasse
- Tarifgesetze
- Tarifverordnungen
- Kantonsparlaments-Erlasse
Ergänzende Tarifordnungen
- der Notariatsverbände
Geschäftsverhindernde Tarifsätze?
- Tarifsätze dürfen den Zugang zur bundesrechtlichen öffentlichen Beurkundung nicht verunmöglichen oder übermässig erschweren
Nicht im Tarif erwähnte Funktionen
- Nicht im Notariatstarif erwähnte Funktionen sind der freien Honorarvereinbarung zwischen Notar und Parteien zugänglich
Tarif-Wirkungen
Regelfall
- Zwangstarif-Charakter
- Honorarvereinbarungen sind hinsichtlich des die Tarifsumme übersteigenden Betrages nichtig
Ausnahme
- Unverbindlichkeit kantonal behördlicher Tarife für freie Notariats-Dienstleistungen in bundesrechtlichen Angelegenheiten, falls der Tarif nicht die Kriterien von Arbeit und Verantwortung berücksichtigt (vgl. BGE 73 I 385 f., BGE 83 I 88 ff.)
Tarif-Sätze
kantonal unterschiedlich
- Verschiedene Tarif-Sätze je nach Kanton
Kaufkraftanpassung
- Regelmässige oder unregelmässige Teuerungsanpassungen
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