Die Nutzniessung hat stets einen wirtschaftlichen Wert, unabhängig vom Einräumungsanlass wie
- lebezeitige einseitige Einräumung (Schenkung)
- Einräumung im Szenario einer Vorbehaltsnutzung (Erbvorbezug, Immobilienabtretung o.ä.)
- letztwillige Einräumung (Vermächtnis)
- Erbteilung
- usw.
Unabhängig vom Einräumungsanlass stellt sich die Gegenleistungsfrage, die Frage nach der Bewertung des Rechts und nach dem Tilungszeitpunkt (Einräumung oder Ausübung):
Literatur
- RUMO-JUNGO ALEXANRA, Nutzniessung in der Erbteilung, successio 2011, S. 5 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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