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Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren

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Gültigkeit des Zahlungsbefehls

Rechtsgebiet:
Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren
Stichworte:
Formelles, Gültigkeit, Rechtsöffnung, Rechtsöffnungsverfahren, Voraussetzungen, Zahlungsbefehl
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Zahlungsbefehl ist ab dem Datum der Zustellung an den Schuldner genau ein Jahr gültig. Diese Dauer wird um die Zeit verlängert, die dazu verwendet wird, gegen den Schuldner zu prozessieren, um die betriebene Forderung durchsetzen zu können.

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